Trinkwasserpass für Trinkwasserinstallationen

Am 01. November 2011 trat die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft.

Der Gesetzgeber reagierte auf die Gefahr, die von durch das Trinkwasser übertragbaren Infektionserregern ausgehen kann, unter anderem mit verschärften Pflichten für Betreiber von Trinkwasserinstallationen. Legionellen verdienen dabei besondere Beachtung, weil die durch diese Erreger verursachte Lungenentzündung bei älteren und abwehrgeschwächten Menschen in 10 – 20 % zum Tode führen können. Für die BRD rechnen die Gesundheitsbehörden jährlich mit ca. 15.000 Erkrankungsfällen durch Legionellen. Daher wurden Untersuchungs-, Anzeige- und Informationspflichten neu geregelt, die von Ihnen umgesetzt werden müssen.

Wir, der acqua è vita Wasserforum e. V. Berlin bieten Ihnen dazu ein umfassendes Servicepaket an, das Sie entlasten soll und Ihnen kompetent ein Plus an Sicherheit des Trinkwassers aus der in Ihrer Verantwortung betriebenen Installationsanlage und damit auch ein Plus an Rechtssicherheit bietet.

Schritt 1:    Wir übernehmen durch sachkundige Ingenieure/Techniker eine erste technische Bestandsaufnahme Ihres Versorgungssystems, beginnend von der Trinkwasser-Übergabestelle bis zum Endverbraucher. *
Schritt 2:    Wir übernehmen bzw. veranlassen die nach Trinkwasserverordnung notwendigen Laboruntersuchungen (Untersuchungspflicht des Betreibers/Vermieters).
Schritt 3:    Beim Überwachungsausschuss des acqua é vita Wasserforum e. V. werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Laboruntersuchungen überprüft und bewertet.
Schritt 4:    Wir stellen Ihnen nach Prüfung und Bewertung der Ergebnisse aus den Schritten 1 und 2 einen Trinkwasserpass zur Verfügung, der beispielsweise als Aushang allen Mietern zur Kenntnis gegeben werden kann (gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht des Betreibers/ Vermieters) und parallel durch Sie mit den Original-Laborbefunden direkt dem Gesundheitsamt übermittelt werden kann (Anzeigepflicht des Betreibers / Vermieters). Bei Beanstandungen aus Schritt 1 und 2 werden Ihnen die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung der Mängel, zur Aufrechterhaltung bzw. zur Herstellung der Sicherheit vorgeschlagen und ggf. mit unserer Unterstützung umgesetzt.
Schritt 5:    Wiederholung nach einem oder 2 Jahren mit der Zielstellung, durch wiederholt beanstandungsfreie Trinkwasserbefunde das gesetzliche Prüfungsintervall vom zuständigen Gesundheitsamt auf 3 Jahre verlängert zu bekommen.

* Sollten Sie einen DVGW- oder vom örtlichen Wasserversorger zugelassenen Installationsbetrieb mit Schritt 1 beauftragen wollen, erhält dieser von uns die den technischen Regeln konforme Checkliste und wir koordinieren das dann weitere Vorgehen bis zu Schritt 5.

Prüfen Sie unser Angebot FÜR IHRE Sicherheit und die IHRER Mieter!
Sprechen Sie uns an, wir sind bereit, für Sie die passende Lösung zu finden.

 

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